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   BFH, 14.01.2010 - IX B 146/09   

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https://dejure.org/2010,6793
BFH, 14.01.2010 - IX B 146/09 (https://dejure.org/2010,6793)
BFH, Entscheidung vom 14.01.2010 - IX B 146/09 (https://dejure.org/2010,6793)
BFH, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - IX B 146/09 (https://dejure.org/2010,6793)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

  • openjur.de

    Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 2 Abs 1 S 1 Nr 6
    Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

  • Bundesfinanzhof

    Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 2 Abs 1 S 1 Nr 6 EStG 2002
    Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

  • rewis.io

    Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

  • rewis.io

    Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; FGO § 118 Abs. 2
    "Selbstnutzung" von Ferienimmobilien im Zusammenhang mit der Erwirtschaftung eines Einnahmeüberschusses

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; FGO § 118 Abs. 2
    "Selbstnutzung" von Ferienimmobilien im Zusammenhang mit der Erwirtschaftung eines Einnahmeüberschusses

  • datenbank.nwb.de

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 14.01.2010 - IX B 146/09
    NV: Liegen die genannten zusätzlichen Voraussetzungen bei einer Ferienimmobilie nicht vor oder können ortsübliche Vermietungszeiten nicht festgestellt werden, ist die Vermietung mit einer auf Dauer ausgerichteten Vermietungstätigkeit nicht vergleichbar; die Einkünfteerzielungsabsicht muss dann durch eine Prognose überprüft werden, die den Anforderungen des BFH-Urteils vom 6. November 2001 IX R 97/00 (BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726) entspricht.

    Liegen die genannten zusätzlichen Voraussetzungen bei einer Ferienimmobilie nicht vor oder können ortsübliche Vermietungszeiten nicht festgestellt werden, ist die Vermietung mit einer auf Dauer ausgerichteten Vermietungstätigkeit nicht vergleichbar; die Einkünfteerzielungsabsicht muss dann durch eine Prognose überprüft werden, die den Anforderungen des BFH-Urteils vom 6. November 2001 IX R 97/00 (BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726) entspricht.

  • BFH, 19.08.2008 - IX R 39/07

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 14.01.2010 - IX B 146/09
    Während nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich und typisierend von der Absicht des Steuerpflichtigen auszugehen ist, einen Einnahmenüberschuss zu erwirtschaften, gilt dies bei Ferienwohnungen nur, wenn sie ausschließlich an Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden (vgl. z.B. das BFH-Urteil vom 19. August 2008 IX R 39/07, BFHE 222, 478, BStBl II 2009, 138, m.w.N.) und das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen --abgesehen von Vermietungshindernissen-- nicht erheblich (d.h. um mindestens 25 %) unterschreitet (vgl. BFH-Urteil vom 24. August 2006 IX R 15/06, BFHE 215, 112, BStBl II 2007, 256, m.w.N.).
  • BFH, 24.08.2006 - IX R 15/06

    Einkünfteerzielungsabsicht bei ausschließlich an wechselnde Feriengäste

    Auszug aus BFH, 14.01.2010 - IX B 146/09
    Während nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich und typisierend von der Absicht des Steuerpflichtigen auszugehen ist, einen Einnahmenüberschuss zu erwirtschaften, gilt dies bei Ferienwohnungen nur, wenn sie ausschließlich an Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden (vgl. z.B. das BFH-Urteil vom 19. August 2008 IX R 39/07, BFHE 222, 478, BStBl II 2009, 138, m.w.N.) und das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen --abgesehen von Vermietungshindernissen-- nicht erheblich (d.h. um mindestens 25 %) unterschreitet (vgl. BFH-Urteil vom 24. August 2006 IX R 15/06, BFHE 215, 112, BStBl II 2007, 256, m.w.N.).
  • BFH, 04.06.2003 - IX B 29/03

    FG-Urteil, Unrichtigkeit im Tatbestand

    Auszug aus BFH, 14.01.2010 - IX B 146/09
    Hiergegen wenden sich die Kläger nach dem sachlichen Gehalt ihres Beschwerdevorbringens lediglich mit dem Einwand, das FG habe sich mit den Besonderheiten des Streitfalles nicht konkret auseinandergesetzt; sie setzen damit nur ihre eigene Rechtsauffassung an die Stelle des FG; mit der darin liegenden Rüge einer fehlerhaften Rechtsanwendung können die Kläger im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht gehört werden (z.B. BFH-Beschluss vom 4. Juni 2003 IX B 29/03, BFH/NV 2003, 1212).
  • BFH, 26.05.2020 - IX R 33/19

    Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung

    Dies gilt bei ausschließlich an Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnungen, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen --abgesehen von Vermietungshindernissen-- nicht erheblich (d.h. um mindestens 25 %) unterschreitet (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile in BFHE 215, 112, BStBl II 2007, 256; vom 19.08.2008 - IX R 39/07, BFHE 222, 478, BStBl II 2009, 138; BFH-Beschluss vom 14.01.2010 - IX B 146/09, BFH/NV 2010, 869).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 23.10.2019 - 3 K 276/15

    Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen - Prüfung der

    Sofern die ortsüblichen Vermietungszeit nicht festgestellt werden könnte, sei von der Rechtsprechung des BFH bestätigt worden, dass die Einkünfteerzielungsabsicht dann ebenfalls durch eine Prognose überprüft werden müsse (BFH-Urteil vom 14. Januar 2010, BFH/NV 2010, 869 m. w. N.).

    Die Einkünfteerzielungsabsicht muss dann durch eine Prognose überprüft werden, die den Anforderungen des BFH-Urteil vom 06. November 2001 (a. a. O.) entspricht (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Januar 2010 IX B 146/09 BFH/NV 2010, 869 m. w. N.).

  • FG Köln, 17.12.2015 - 10 K 2322/13

    Verlustabzug bei Ferienhäusern erleichtert

    Ist diese Voraussetzung erfüllt, ist wegen der dann auch für die Ferienwohnung typisierende Annahme der Absicht, einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, eine zusätzliche Überschussprognose nicht erforderlich (inzwischen ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 24.8.2006 - IX R 15/06, BFHE 215, 112, BStBl II 2007, 256; vom 19.8.2008 - IX R 39/07, BFHE 222, 478, BStBl II 2009, 138, DB 2008, 2809; BFH-Beschluss vom 14.1.2010 - IX B 146/09, BFH/NV 2010, 869, jeweils m.w.N.).

    Die Feststellungslast für die ortsüblichen Vermietungszeiten obliegt dem Steuerpflichtigen damit in gleicher Weise wie für die Voraussetzungen der Typisierung (BFH-Urteile vom 19.8.2008 - IX R 39/07, BFHE 222, 478, BStBl II 2009, 138, DB 2008, 2809; vom 29.8.2007 - IX R 48/06, BFH/NV 2008, 34; BFH-Beschluss vom 14.1.2010 - IX B 146/09, BFH/NV 2010, 869, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 09.03.2017 - IX B 122/16

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

    Liegen die genannten Voraussetzungen bei einer Ferienimmobilie nicht vor, z.B. weil sich der Eigentümer die Selbstnutzung der Ferienwohnung vorbehält, ist die Vermietung mit einer auf Dauer ausgerichteten Vermietungstätigkeit nicht vergleichbar; die Einkünfteerzielungsabsicht muss dann durch eine Prognose überprüft werden (s. die Rechtsprechung zusammenfassend BFH-Beschluss vom 14. Januar 2010 IX B 146/09, BFH/NV 2010, 869, m.w.N., sowie BFH-Urteile in BFH/NV 2013, 1552, und in BFHE 241, 261, BStBl II 2013, 613).
  • BFH, 31.01.2017 - IX R 23/16

    Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen, wenn ortsübliche

    Dies gilt bei ausschließlich an Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnungen, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen --abgesehen von Vermietungshindernissen-- nicht erheblich (d.h. um mindestens 25 %) unterschreitet (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 24. August 2006 IX R 15/06, BFHE 215, 112, BStBl II 2007, 256; vom 19. August 2008 IX R 39/07, BFHE 222, 478, BStBl II 2009, 138; die Rechtsprechung zusammenfassend BFH-Beschluss vom 14. Januar 2010 IX B 146/09, BFH/NV 2010, 869).
  • FG Niedersachsen, 07.03.2012 - 9 K 180/09

    Unterstellung der Überschusserzielungsabsicht bei nur geringfügiger Selbstnutzung

    Außerdem ist eine Prognoseberechnung erforderlich, wenn ortsübliche Vermietungszeiten nicht festgestellt werden können (BFH-Urteil vom 19. Januar 2008 - IX R 39/07, BStBl II 2009, 138; BFH-Beschluss vom 14. Januar 2010 - IX B 146/09, BFH/NV 2010, 869).
  • FG Köln, 30.06.2011 - 10 K 4965/07

    Bestimmung der Einkunftsart bei Vermietung in einem Ferienpark -

    Nach Hinweis des Berichterstatters darauf, dass im Streitfall weniger von einer gewerblichen Vermietung, als vielmehr von Vermietungseinkünften auszugehen sei, erklärte der Beklagte zwar, sich dieser Auffassung angesichts der tatsächlichen Ausgestaltung der Vermietung anschließen zu können, führte aber ergänzend aus, dass auch bei Vermietungseinkünften auf eine Überschussprognose nur verzichtet werden könne, wenn die Ferienwohnung ausschließlich an Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werde (Hinweis auf BFH-Urteil vom 19. August 2008 IX R 39/07, BFH-Beschluss vom 14. Januar 2010 IX B 146/09; Niedersächsisches FG, Urteil vom 25. Februar 2010 11 K 100/08) und die ortsübliche Vermietungszeit nicht um mindestens 25 % unterschritten werde.

    Außerdem ist eine Prognoseberechnung erforderlich, wenn ortsübliche Vermietungszeiten nicht festgestellt werden können (BFH-Urteil vom 19. Januar 2008 IX R 39/07, BFHE 222, 478, BStBl II 2009, 138; BFH-Beschluss vom 14. Januar 2010 IX B 146/09, BFH/NV 2010, 869).

  • BFH, 08.01.2019 - IX R 37/17

    Objektbezogene Prüfung der Überschusserzielungsabsicht bei Ferienwohnungen;

    Wird, wie dies im Streitfall bei den beiden Immobilienobjekten im Zweifamilienhaus der Fall war, eine Ferienwohnung ausschließlich an Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten, ist grundsätzlich und typisierend von der Absicht des Steuerpflichtigen auszugehen, einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen --abgesehen von Vermietungshindernissen-- nicht erheblich (d.h. um mindestens 25 %) unterschreitet (vgl. BFH-Urteile vom 24. August 2006 IX R 15/06, BFHE 215, 112, BStBl II 2007, 256; vom 19. August 2008 IX R 39/07, BFHE 222, 478, BStBl II 2009, 138; die Rechtsprechung zusammenfassend BFH-Beschluss vom 14. Januar 2010 IX B 146/09, BFH/NV 2010, 869).
  • BFH, 05.01.2016 - IX B 106/15

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

    Liegen die genannten Voraussetzungen bei einer Ferienimmobilie nicht vor, ist die Vermietung mit einer auf Dauer ausgerichteten Vermietungstätigkeit nicht vergleichbar; die Einkünfteerzielungsabsicht muss dann durch eine Prognose überprüft werden (s. die Rechtsprechung zusammenfassend BFH-Beschluss vom 14. Januar 2010 IX B 146/09, BFH/NV 2010, 869, m.w.N., sowie BFH-Urteile vom 16. April 2013 IX R 22/12, BFH/NV 2013, 1552, und IX R 26/11, BFHE 241, 261, BStBl II 2013, 613).
  • BFH, 04.03.2016 - IX B 114/15

    Einkünfteerzielungsabsicht bei ausschließlich an wechselnde Feriengäste

    Die im Zusammenhang mit der Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen bedeutsamen Rechtsfragen sind in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. August 2006 IX R 15/06, BFHE 215, 112, BStBl II 2007, 256; vom 19. August 2008 IX R 39/07, BFHE 222, 478, BStBl II 2009, 138; BFH-Beschluss vom 14. Januar 2010 IX B 146/09, BFH/NV 2010, 869, m.w.N., sowie BFH-Urteile vom 16. April 2013 IX R 22/12, BFH/NV 2013, 1552, und IX R 26/11, BFHE 241, 261, BStBl II 2013, 613).
  • BFH, 16.12.2010 - IX B 75/10

    Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung - Überraschungsentscheidung

  • FG Düsseldorf, 24.10.2014 - 1 K 4103/12

    Zurechnung von Vermietungseinkünften

  • BFH, 18.01.2013 - IX B 143/12

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung einer im eigenen Haus gelegenen

  • FG Münster, 22.09.2011 - 2 K 2779/06

    Negative Einkünfte aus einer in der Schweiz belegenen Ferienwohnung

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